Eine von der Bundesregierung geplante Neufassung des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll unter anderem klinische Studien mit Arzneimitteln an so genannten nicht Einwilligungsfähigen erlauben, zum Beispiel an Demenzkranken, und zwar auch dann, wenn die Teilnahme an der Studie für sie selbst keinen Nutzen verspricht.(1)
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